agb

threesixty.at gmbh in gründung

sankt-georgen-gasse 7

8020 graz

austria

geschäftsführer: philipp hubmer

stand 12. Juli 2025

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Auftragsannahme)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 24. Juli 2025

threesixty.at GmbH in Gründung | Agentur für 3D, VR, Web & digitale Medien

Geschäftsführer: Ing. DI Philipp Hubmer | Sankt-Georgen-Gasse 7, 8020 Graz, Österreich

FN 595398 k | ATU 68978403 | GLN 9110007079112 | GISA 35394792 | GISA 19301037

Hinweis: Die Umwandlung der threesixty.at e.U. in die threesixty.at GmbH ist eingeleitet. Bis zur Eintragung im Firmenbuch erfolgt die Geschäftsabwicklung weiterhin unter obigen Nummern und auf Basis der bisherigen Rechtsform. Nach erfolgter Eintragung werden die neuen Firmendaten kommuniziert.

1  Geltungsbereich & Vertragsabschluss

1.1  Diese AGB gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte der threesixty.at GmbH in Gründung (im Folgenden „Agentur“) mit Unternehmern i. S. d. § 1 UGB. Verträge mit Verbrauchern kommen nur nach gesonderter Vereinbarung zustande; in diesem Fall gehen zwingende Verbraucherschutzvorschriften vor.

1.2  Entgegenstehende oder ergänzende Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Auftraggebers werden nur wirksam, wenn sie von der Agentur ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.

1.3  Mit Annahme eines Angebots – gleichgültig ob schriftlich, elektronisch oder mündlich erteilt –, spätestens jedoch mit Inanspruchnahme der Leistung, gelten diese AGB als vereinbart.

1.4  Alle Angebote der Agentur sind freibleibend; ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung oder Beginn der Leistungserbringung zustande.

1.5  Änderungen dieser AGB werden dem Auftraggeber schriftlich mitgeteilt. Widerspricht er nicht binnen 14 Kalendertagen ab Zugang, gelten die Änderungen als genehmigt. Dies gilt nicht für Änderungen wesentlicher Leistungsinhalte oder Preise; hierfür ist eine ausdrückliche Zustimmung erforderlich.

1.6  Bei Verträgen mit öffentlichen Auftraggebern oder ausländischen Partnern gelten diese AGB nur insoweit, als sie nicht zwingenden vergaberechtlichen bzw. öffentlichen Vorschriften des Auftraggebers widersprechen. Abweichungen werden schriftlich vereinbart.

1.7 Alle Mitteilungen, Erklärungen und Dokumente können auch elektronisch (insbesondere per E-Mail) übermittelt werden und gelten mit Zugang als zugestellt. Digitale Signaturen werden anerkannt.

2  Leistungsumfang & Mitwirkungspflichten

2.1  Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus Angebot, Briefing, Auftragsbestätigung oder Projektvertrag und können u. a. folgende Module umfassen:

• 3D‑Modelling, 3D‑Visualisierung & ‑Animation

• Erstellung/Bearbeitung von 360°‑ und VR‑Content

• Image‑ und Werbevideos

• Web‑, Software‑ und App‑Entwicklung inkl. Hosting/Cloud‑Services

• Grafik‑ und Druckdesign

• Verkauf oder Vermietung von VR‑Hardware samt Support

2.2  Konzept‑ & Korrekturläufe. Sofern im Angebot nicht anders festgelegt, umfasst das Honorar einen Konzeptstand und einen Korrekturlauf. Weitergehende Änderungen oder nachträgliche Konzeptänderungen werden zum jeweils gültigen Stundensatz verrechnet.

2.3  Abnahme. Nach Lieferung oder Bereitstellung hat der Auftraggeber die Leistung binnen 10 Werktagen zu prüfen und schriftlich abzunehmen oder detaillierte Mängel anzuzeigen. Unterbleibt die Mitteilung, gilt die Leistung als abgenommen. Unerhebliche Mängel hindern die Abnahme nicht.

2.4  Der Auftraggeber stellt alle zur Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen, Zugangsdaten, Testumgebungen sowie Rechte an beigestellten Werken (z. B. Architekturpläne, Marken) rechtzeitig und vollständig bereit und garantiert deren Rechtsinhaberschaft. Bei Verzug verlängern sich Termine angemessen; Mehrkosten trägt der Auftraggeber.

2.5  Die Agentur ist berechtigt, sorgfältig ausgewählte Subunternehmer einzusetzen und haftet nur für deren Auswahl.

2.6  Erbringt die Agentur Leistungen auf dem Gelände des Auftraggebers, informiert dieser rechtzeitig über geltende Sicherheits‑ und Zutrittsbestimmungen; die Agentur verpflichtet sich, diese einzuhalten.

2.7 Support‑, Wartungs‑ oder Nachbesserungsleistungen nach Projektabschluss sind nur bei gesonderter Beauftragung Vertragsgegenstand und werden, sofern nicht anders vereinbart, nach dem jeweils gültigen Stundensatz der Agentur verrechnet.

3  Termine, Fixgeschäfte & Verzug

3.1  Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich als „Fixtermin“ bezeichnet wurden.

3.2  Gerät die Agentur in Verzug, hat der Auftraggeber eine angemessene Nachfrist von 14 Kalendertagen zu setzen. Nach fruchtlosem Ablauf kann der Auftraggeber vom noch nicht erfüllten Teil des Vertrags zurücktreten.

3.3  Unverschuldete Verzögerungen (höhere Gewalt, Ausfall von Cloud‑Anbietern, Pandemien, Strom‑/Netz‑Störungen, Verzögerungen durch den Auftraggeber) berechtigen die Agentur zu Terminverschiebungen; Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.

3.4  Bei Projektabbruch ohne grobe Pflichtverletzung der Agentur stehen der Agentur 50 % des vereinbarten Honorars sowie Ersatz aller bis dahin angefallenen Leistungen & Fremdkosten zu.

4  Urheber‑ & Nutzungsrechte

4.1  Alle von der Agentur geschaffenen Werke (Fotos, Renderings, 3D‑Modelle, Videos, Software‑Code u. ä.) sind urheberrechtlich geschützt. Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben sämtliche Rechte im Eigentum der Agentur.

4.2  Mit vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber – sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart – ein einfaches, nicht übertragbares und nicht exklusives Nutzungsrecht, beschränkt auf das Staatsgebiet Österreichs (bei inländischen Auftraggebern) bzw. das Sitzland des Auftraggebers (bei ausländischen Auftraggebern), mit einer Laufzeit von einem Jahr ab Projektübergabe, zur Verwendung für eigene Marketing‑ und Informationszwecke auf folgenden Standard‑Kanälen: Print, Web, Social Media, POS, Messen sowie AR/VR‑Anwendungen. Weitergehende Rechte (z. B. TV‑Werbung, Merchandise, Übertragung an Dritte oder exklusive Nutzung) bedürfen einer schriftlichen Erweiterung der Lizenz und sind gesondert zu vergüten.

4.3  Jegliche Bearbeitung, Übersetzung oder Weitergabe an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Agentur nicht gestattet.

4.4  Die Herausgabe offener Produktions‑ oder Quelldateien (3D‑Szenen, Source‑Code, Roh-Daten) ist nicht geschuldet. Eine Überlassung kann gegen gesondertes Honorar (Regel: 150 % bis 300 % des Netto‑Projektwerts) vereinbart werden; Standard‑Module / Open‑Source‑Bestandteile bleiben hiervon unberührt.

4.5  Referenzen: Die Agentur darf Namen, Logo und Projektergebnisse des Auftraggebers – unter Wahrung etwaiger Geheimhaltungsvereinbarungen – zu Eigenwerbezwecken (Website, Social Media, Präsentationen, Awards) nutzen. Ein Widerspruch ist bei Vertragsabschluss schriftlich möglich.

4.6  Urhebernennung: Bei jeder Veröffentlichung ist der Credit „threesixty.at (Jahreszahl)“ gut sichtbar am Werk oder im Impressum anzubringen. Bei erstmaliger Unterlassung schuldet der Auftraggeber eine Vertragsstrafe von bis zu 20 % des Netto‑Projektwerts; bei wiederholtem Verstoß bis zu 100 %.

4.7  KI‑Training & Plattformnutzung.

4.7.1  Die vom Auftraggeber erhaltenen oder für ihn erstellten Inhalte dürfen ohne schriftliche Vereinbarung weder zum Training von Machine‑Learning/KI‑Modellen noch zum Upload auf Stock‑, NFT‑ oder vergleichbare Plattformen verwendet werden.

4.7.2  Für jeden schuldhaften Verstoß wird eine Vertragsstrafe in Höhe des Fünffachen des Netto‑Projektwerts fällig; weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.

4.8  Einsatz von KI‑Tools durch die Agentur. Der Auftraggeber stimmt zu, dass die Agentur zur Effizienz‑ oder Kreativitätssteigerung rechtmäßige KI‑Dienste einsetzt und hierfür projektbezogene Daten verarbeitet, sofern dies DSGVO‑konform erfolgt. Ein schriftliches Opt‑out ist vor Auftragserteilung möglich; Mehrkosten / verlängerte Lieferzeiten trägt der Auftraggeber. Die Agentur garantiert, dass die gelieferten Ergebnisse frei von Rechten Dritter sind und etwaige gesetzliche Kennzeichnungspflichten eingehalten werden.

5  Open‑Source‑, Hosting‑ & Dritt‑Services

5.1  Setzt die Agentur Open‑Source‑Software ein, gelten deren Lizenzbedingungen, die der Auftraggeber auf Wunsch erhält und einzuhalten hat.

5.2  Werden geschützte Drittinhalte (Stock‑Material, Schriftarten u. ä.) verwendet, erhält der Auftraggeber Nutzungsrechte nur im Umfang der jeweiligen Lizenz.

5.3  Hosting.

5.3.1  Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, schließt der Auftraggeber den Hosting‑Vertrag direkt mit einem Provider; die Agentur tritt lediglich beratend auf und haftet nicht für Verfügbarkeit, Datenverlust oder Sicherheitslücken des Providers.

5.3.2  Wartung, Updates oder Langzeitpflege sind nur bei separater Vereinbarung Vertragsgegenstand.

5.3.3  Der Auftraggeber ist für regelmäßige Back‑ups verantwortlich, sofern kein gesonderter Backup‑Service vereinbart wurde.

5.4  Plattform‑Compliance. Bei Nutzung externer Dienste oder Plattformen (z. B. Google Maps, Social Media) ist der Auftraggeber für die Einhaltung der jeweiligen Richtlinien verantwortlich. Änderungen dieser Richtlinien nach Projektende begründen keine Nachbesserungspflicht der Agentur.

6  Datenschutz & Geheimhaltung

6.1  Verarbeitet die Agentur im Auftrag personenbezogene Daten, schließen die Parteien vor Beginn eine den Anforderungen des Art 28 DSGVO entsprechende Auftragsverarbeitungsvereinbarung (DPA). Die Agentur setzt vorrangig EU‑Hoster ein; Übermittlungen in Drittländer erfolgen nur auf Basis geeigneter Garantien (SCC + zusätzliche Maßnahmen).

6.2  Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Geschäfts‑ und Betriebsgeheimnisse sowie projektbezogene Daten vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht gilt ein Jahr nach Vertragsende, sofern nicht bereits durch eine separate Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) geregelt, und nicht für Informationen, die allgemein bekannt oder ohne Vertragsverletzung zugänglich sind.

6.3 Projektdaten werden von der Agentur für maximal 12 Monate nach Projektabschluss archiviert, sofern nicht gesetzliche Aufbewahrungspflichten oder gesonderte Vereinbarungen entgegenstehen. Nach Ablauf der Frist erfolgt die Löschung, es sei denn, der Auftraggeber hat ausdrücklich eine längere Archivierung beauftragt.

7  Vergütung, Fremdkosten & Eigentumsvorbehalt

7.1  Alle Preise verstehen sich netto zzgl. USt. Sofern kein Festpreis vereinbart wurde, gilt das marktübliche Honorar der Agentur; Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Überschreiten sich abzeichnende Mehrkosten den KV um mehr als 20 %, informiert die Agentur den Auftraggeber unverzüglich.

7.2  Rechnungen sind binnen 8 Kalendertagen ohne Abzug fällig. Ab einem Auftragsvolumen von 5 000 € brutto sind 50 % des Netto‑Projektwerts als Akonto vorab zu leisten. Teilrechnungen nach Leistungsfortschritt sind zulässig.

7.3  Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie Ersatz notwendiger Rechtsverfolgungskosten; Mahnpauschale 50 € pro Erinnerung. Bei Ratenzahlungsvereinbarung tritt Terminverlust bei Verzug einer Rate ein.

7.4  Fremd‑ und Lizenzkosten (Render‑Farm, Stock‑Material, Plug‑ins) sowie Reise‑ und Besprechungskosten werden nach Aufwand bzw. Kostenvoranschlag verrechnet. Fahr‑/Reisezeit wird mit 50 €/h vergütet.

7.5  Bis zur vollständigen Zahlung behält die Agentur das Eigentum an allen Leistungen sowie ein erweitertes Pfand‑ und Zurückbehaltungsrecht.

7.6  Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

7.7  Gefahrübergang: Mit Übergabe an den Spediteur oder Beförderer geht die Gefahr auf den Auftraggeber über.

8  Haftung

8.1  Die Agentur haftet bei leichter Fahrlässigkeit nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

8.2  Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden oder Datenverlust ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

8.3  Ansprüche wegen Personenschäden, nach Art 82 DSGVO oder dem Produkthaftungsgesetz (PHG) bleiben unberührt.

8.4  Die Beweislastregel des § 924 ABGB wird ausgeschlossen.

8.5  Bei Nutzung vermieteter/verkaufter VR‑Hardware haftet der Auftraggeber für Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch; die Agentur haftet hierfür nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

8.6  Verjährung: Schadensersatzansprüche verjähren 6 Monate ab Kenntnis, spätestens 3 Jahre nach dem schädigenden Ereignis.

8.7  Haftungshöchstbetrag: Die Gesamthaftung der Agentur ist auf den Netto‑Auftragswert des Projekts begrenzt.

9  Gewährleistung

9.1  Der Auftraggeber hat die Leistungen unverzüglich, spätestens binnen 10 Werktagen nach Ablieferung, zu prüfen und Mängel schriftlich zu rügen, andernfalls gilt die Leistung als genehmigt.

9.2  Bei berechtigter Mängelrüge leistet die Agentur nach eigener Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Rücktritt oder Preisminderung sind erst zulässig, wenn zwei Nachbesserungsversuche fehlgeschlagen oder unzumutbar sind.

9.3  Gewährleistungsfrist: 6 Monate ab Abnahme.

9.4  Branchenübliche oder technisch unvermeidbare Abweichungen in Farbe, Material, Format oder Auflösung – insbesondere bei Nachbestellungen – stellen keinen Mangel dar.

10  Höhere Gewalt

10.1  Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, Epidemien, Krieg, behördliche Eingriffe, Energie‑/Netzausfälle) befreien die betroffene Partei für die Dauer der Störung von ihren Leistungspflichten.

10.2  Dauert die Störung länger als 60 Kalendertage, kann jede Partei hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurücktreten.

11  Rechtswahl & Streitbeilegung

11.1  Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN‑Kaufrechts; maßgeblich ist die deutschsprachige Fassung dieser AGB.

11.2  Gerichtsstand ist Graz, soweit zwingende Vorschriften nichts anderes bestimmen.

11.3  Die Parteien verpflichten sich, vor Klageerhebung eine Mediation am Standort Graz zu versuchen. Scheitert diese binnen 30 Kalendertagen, wird der Streit nach den Vienna Rules (VIAC) von einem Einzelschiedsgericht entschieden. Für einstweilige Rechtsschutzmaßnahmen bleibt der ordentliche Rechtsweg offen.

11.4  Export‑, Zoll‑ und Sanktionsvorschriften des Sitzlandes des Auftraggebers sind von diesem einzuhalten. Die Agentur haftet nicht für diesbezügliche Verstöße.

11.5  Beauftragt ein Generalunternehmer im Namen Dritter, haftet er wie ein Eigenauftraggeber, solange keine schriftliche Schuldübernahme des Dritten vorliegt.

12  Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt; subsidiär gilt dispositives österreichisches Recht.

Diese Fassung ersetzt sämtliche früheren Versionen der AGB.



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